Grundstückskäufe durch die Nachbarschaft
Die Vollversammlung der Nachbarschaft hat bei der letzten Sitzung einstimmig den Grundsatzbeschluss gefasst, Grundstücke bzw. Nachbarschaftsanteile zu kaufen.
In erster Linie sollen Grundstücke angeschafft werden, die an Nachbarschaftsgrundstücke angrenzen.
Eigentümer die land- und forstwirtschaftliche Flächen veräußern wollen, wenden sich bitte an den Obmann Christian Mitsche.
Der Obmann
Christian Mitsche