Ablagerungen auf Nachbarschaftsflächen
In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass auf Grundstücken der Nachbarschaft Vorderberg verbotene Müllablagerungen deponiert wurden.
Durch unnötige Ablagerungen auf den Flächen der Nachbarschaft Vorderberg entstanden unnötige Kosten und Probleme mit Behörden.
Es ergeht somit das Ersuchen an die Bevölkerung, diese naturschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und verbotene Ablagerungen in Zukunft zu unterlassen.
Sollten in Zukunft weitere solche Ablagerungen stattfinden, werden die Verantwortlichen zur Anzeige gebracht, da von Seiten der AG Nachbarschaft Vorderberg keine Haftung als Grundeigentümer übernommen werden kann.
Da es auch bei der Ablagerung von biologischen Stoffen wie Baum- bzw. Rasenschnitt etc. zu einem Wildwuchs gekommen ist, stehen ab sofort die bisherigen Stellen, an denen die Ablagerungen geduldet wurden, nicht mehr zur Verfügung.
Die AG Nachbarschaft Vorderberg bittet um Verständnis für diese notwendig gewordene Vorgangsweise.